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Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen

Beschreibung

Haben Sie im Ausland ein Kind adoptiert?

Sollte diese Adoption nur schwache Wirkungen haben, können Sie diese in Deutschland in eine Adoption mit starken Wirkungen umwandeln lassen.

Viele Staaten kennen nur die Adoption mit schwacher Wirkung.
Das bedeutet, dass

  • keine vollständige rechtliche Eingliederung des Adoptivkindes in die Adoptivfamilie vollzogen wird und
  • die rechtlichen Bindungen zur Herkunftsfamilie nicht vollständig abgebrochen werden.

Außerdem erhält das Adoptivkind nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn einer der Annehmenden Deutsche oder Deutscher ist.

Zuständige Stelle
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

Telefon: 0711/921-00711/921-0
Fax: 0711/921-3300
De-Mail: ag-stuttgart@egvp.de-mail.de
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
DE.Justiz.f39872be-f7f9-45cf-8fbd-e4b299accdaa.0d25
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