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Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen

Beschreibung

Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter Lkw gilt an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot in der Zeit zwischen 0.00 und 22.00 Uhr. Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Zuständige Stelle
Servicestelle Verkehr
Münchner Straße 2
89073 Ulm

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