Baugenehmigung beantragen
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Bearbeitungsdauer
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Es gibt verschiedene Gebäudeklassen:
- Gebäudeklasse 1:
- freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern
- freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
- Gebäudeklasse 2:
- Gebäude (nicht freistehend) mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern
- Gebäudeklasse 3:
- sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern
- Gebäudeklasse 4:
- Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Metern und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 Quadratmetern
- Gebäudeklasse 5:
- sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
Für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 mit Ausnahme der Wohngebäude sowie Sonderbauten benötigen Sie immer eine Baugenehmigung.
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist bei diesen Bauvorhaben nicht möglich.
- Angaben zu gewerblichen Anlagen (PDF) (Pdf)
- Baubeschreibung (PDF) (Pdf)
- Baugenehmigung / Bauvorbescheid (PDF) (Pdf)
- Baugenehmigung beantragen (online über service-bw beantragen)
- Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen
- Lageplan - schriftlicher Teil (PDF) (Pdf)
- Technische Angaben über Feuerungsanlagen (PDF) (Pdf)
- Terminvereinbarung im Verwaltungsgebäude "Stadt Ulm, Münchnerstraße 2, 89073 Ulm"