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Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

Beschreibung

Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstück stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

  • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
  • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grun
dstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

Zuständige Stelle Formulare/E-Services