Beratungshilfe in außergerichtlichen Verfahren beantragen
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Sie können Beratungshilfe erhalten, wenn Sie nicht das erforderliche Geld für rechtliche Hilfe in außergerichtlichen Verfahren haben.
Die Beratungshilfe unterstützt Sie darin, Ihre Rechte wahrnehmen zu können. Gegen eine geringe Eigenbeteiligung erhalten Menschen mit niedrigem Einkommen Rechtsberatung und Rechtsvertretung.
Die Beratungshilfe erhalten Sie in Angelegenheiten
- des Zivilrechts (z.B. Kaufrecht, Mietrecht, nachbarrechtliche Streitigkeiten, Familiensachen) und in Angelegenheiten, für die Arbeitsgerichte zuständig sind
- des Verwaltungsrechts (z.B. Wohngeld, Bausachen, Schul- und Hochschulrecht, Gewerberecht)
- des Verfassungsrechts (z.B. Verfassungsbeschwerde gegen Grundrechtsverletzung)
- des Sozialrechts (z.B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten oder Fragen zur Arbeitslosenversicherung)
- des Steuerrechts
In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts erhalten Sie eine Beratung, aber keine rechtliche Vertretung.
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