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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen

Beschreibung

Auszubildende haben während einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

BAB wird als Zuschuss gezahlt. Sie müssen sie daher nicht zurückbezahlen.

Bewilligungsdauer:

  • bei beruflicher Ausbildung: 18 Monate
  • bei anderen Ausbildungen: 12 Monate
Zuständige Stelle