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Flurbereinigung - Flurneuordnungsverfahren anordnen

Beschreibung

Die Flurneuordnung entzerrt miteinander konkurrierende Flächennutzungen. Flurneuordnungen können in unterschiedlichen Verfahrensarten durchgeführt werden.

Die Wahl der Verfahrensart hängt von den Zielen und den notwendigen Maßnahmen ab.

Flurneuordnungen dienen der Entwicklung der Gemeinden, der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und dem Erhalt einer attraktiven Kulturlandschaft in Baden-Württemberg.
Sie tragen auch zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum bei.

Durch die Erschließung von abgelegenen Hofstellen z.B. im Schwarzwald und Rebhängen in den ortsbildprägenden Kulturlandschaften erhalten Betriebe eine wirtschaftliche Basis.
Eine Grundlage für die Weiterentwicklung des Tourismus wird geschaffen.
Für Naturschutz und Landschaftspflege werden nachhaltige Lösungen entwickelt.

Flurneuordnungsbehörden gestalten mit ihren Fachleuten die Feld- und Ortslagen zusammen mit

  • den Grundstückseigentümern,
  • den Gemeinden,
  • anderen Behörden und Verbänden.

Flurneuordnungen sorgen bei wichtigen Großprojekten der öffentlichen Hand dafür, dass die benötigten Flächen ohne Enteignungen sozialverträglich und rasch bereitgestellt werden können.

Solche Projekte sind beispielsweise:

  • Fern- oder Umgehungsstraßen
  • neue Schienentrassen
  • Hochwasserschutzanlagen und
  • kommunale Infrastrukturmaßnahmen.
Zuständige Stelle
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL)
Hausanschrift:
Büchsenstraße 54
70174 Stuttgart
Postfach:
70025 Stuttgart

Telefon: 0711/95980 00711/95980 0
Fax: 0711/95980 700
De-Mail: poststelle@mlr.bwl.de-mail.de (Bitte Hinweis in der Beschreibung beachten)
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