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Grundbuch - Aufteilung in Wohnungseigentum beantragen

Beschreibung

Wenn Sie Wohnungseigentum oder Teileigentum begründen wollen, müssen Sie dies in das Grundbuch eintragen lassen.

Dafür müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer

  • eine Teilungserklärung beim Grundbuchamt abgeben oder
  • einen Teilungsvertrag abschließen.

Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt, der Teilungsvertrag muss notariell beurkundet werden.

Hinweis: Die Bestimmungen für Grundbucheintragungen und die damit verbundenen Formalitäten sind vielschichtig. Sie sollten sich daher immer von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen.

Die Eintragung in das Grundbuch erfolgt durch das Anlegen der Wohnungsgrundbücher.

Zuständige Stelle
Amtsgericht Ulm -Grundbuchamt-
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

Telefon: 0731/189 - 3400 0731/189 - 3400
Fax: 0731/189 - 3438
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
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