Sie können eine Auskunft aus der Handwerksrolle beantragen, wenn Sie folgende Informationen benötigen:
Adressen von eingetragenen Handwerksbetrieben oder
ordnungsgemäße Eintragung eines bestimmten Betriebes in die Handwerksrolle oder
Name der Person, die als Betriebsleitung tätig ist.
Rechtsbehelf
nein
Voraussetzungen
berechtigtes Interesse Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise die Prüfung daraufhin sein, ob Sie den Betrieb in einer Ausschreibung einbeziehen wollen.
Es darf kein Grund zur Annahme bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das die Übermittlung ihrer Daten ausschließt.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer und beantragen Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle.
Sie müssen genau angeben, für welchen Zweck Sie diese Daten benötigen.
Den Antrag auf eine Auskunft in Form einer Adressenliste müssen Sie schriftlich auf einem Formular stellen. Manche Handwerkskammern stellen das Formblatt auch zum Download bereit.
Einzelauskünfte aus der Handwerksrolle erhalten Sie auch telefonisch. Direkte Auskünfte online sind nicht möglich.
Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegen spricht, werden Ihnen die Auskünfte erteilt. Sie dürfen diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Es können Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.
Bearbeitungsdauer
Der Antrag auf Auskunft aus der Handwerksrolle wird meistens in sieben Tagen beantwortet.
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