Navigation und Service

Springe direkt zu:

Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Beschreibung

Online-Services:

HIER Termin fuer die Online Infektionsschutzbelehrung vereinbaren

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden.

Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, soll das Risiko dieses Übertragsungsweges minimiert werden.

Daher brauchen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes, dass Sie an einer Belehrung über dieses Risiko teilgenommen haben.

Das Gleiche gilt, wenn Sie

  • sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder
  • sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten.

Hinweis: Diese Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse nach dem Bundesseuchengesetz. Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis verfügen, müssen Sie an keiner Belehrung teilnehmen. Die alten Zeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Vereinfachte Belehrung

Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen reicht es, wenn Sie das Merkblatt zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen lesen.

Zuständige Stelle
Fachdienst Gesundheit
Hausanschrift:
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Postfach:
89018 Ulm

Telefon: 0731 185 17350731 185 1735
Fax: 0731 185 1738
E-Mail senden
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Formulare