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Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen

Beschreibung

Während des Kalenderjahres erhalten Sie als Eltern monatlich Kindergeld. Bei der Berechnung der Jahreseinkommensteuer prüft das Finanzamt, ob statt des Kindesgeldes die Freibeträge für Kinder günstiger für Sie sind.

Freibeträge für Kinder sind der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.

Diese Freibeträge werden bei der Berechnung der Lohnsteuer während des Jahres nicht berücksichtigt. Sie wirken sich jedoch auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus. Damit der Arbeitgeber diese Abzugsbeträge richtig berechnen kann, wird die Zahl der Kinderfreibeträge als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet.

Eltern sind wegen der Erziehung, Betreuung und Ausbildung ihrer Kinder mit mehr Herausforderungen konfrontiert als Kinderlose. Sie werden entweder durch Kindergeld oder durch Freibeträge steuerlich entlastet.

Zuständige Stelle
Finanzamt Ulm
Hausanschrift:
Wagnerstraße 2
89077 Ulm
Postfach:
89008 Ulm

Telefon: 0731/103-0 (Zentrale)
Fax: 0731/103-800
De-Mail: poststelle-88@finanzamt.bwl.De-Mail.de
Formulare