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Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen

Beschreibung

Die Landesstiftung hilft Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in Not geraten sind. Stiftungsleistungen können vor allem beantragt werden von:

  • Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigendem Kind,
  • Familien mit behinderten Angehörigen,
  • Einelternfamilien.

Die finanzielle Leistung der Landesstiftung soll dabei helfen, eine Notlage zu überwinden. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.

Zuständige Stelle
Erstanlaufstelle Eselsberg
Virchowstraße 4
89075 Ulm

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Erstanlaufstelle Böfingen
Haslacher Weg 89/91
89075 Ulm

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Erstanlaufstelle Mitte/Ost
Kornhausplatz 4-6
89073 Ulm

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Erstanlaufstelle Weststadt/Söflingen
Moltkestraße 20
89077 Ulm

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Erstanlaufstelle Wiblingen
Buchauer Straße 8-10
89079 Ulm

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