Die Landesstiftung hilft Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in Not geraten sind. Stiftungsleistungen können vor allem beantragt werden von:
Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigendem Kind,
Familien mit behinderten Angehörigen,
Einelternfamilien.
Die finanzielle Leistung der Landesstiftung soll dabei helfen, eine Notlage zu überwinden. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.
Rechtsbehelf
es handelt sich um freiwillige Leistungen
Voraussetzungen
Leistungen der Landesstiftung können Sie erhalten, wenn
Ihre Familie in Not geraten ist,
keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind,
die Notlage mithilfe der Stiftung dauerhaft zu bewältigen ist und
Sie als antragstellende Person Ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie ein Gespräch mit der zuständigen Stelle. Im Rahmen dieses Gespräches füllt die Beratungsstelle den Antrag an die Landesstiftung gemeinsam mit Ihnen aus. Danach leitet sie den Antrag an den Vergabeausschuss beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter. Dieser entscheidet abschließend über den Antrag.
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.
Lehnt der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Ihren Antrag ab, erhalten Sie von dort Nachricht.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 09.01.2023 freigegeben.
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