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Modernisierung von Brückenbauwerken - Förderung beantragen

Beschreibung

Mit der Förderung der Brückenbauwerke nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land Kommunen, ihren Investitionsrückstand in diesem sicherheits- und verkehrssensiblen Bereich abzubauen.

Viele Brücken in kommunaler Baulast sind in einem maroden Zustand.

Steigende Anforderungen an Brückenbauwerke erhöhen die Investitionskosten. Neben den Brücken in Landes- und Bundesbaulast spielen die kommunalen Brückenbauwerke für ein leistungsfähiges Straßeninfrastrukturnetz eine zentrale Rolle.

Das Land fördert deshalb Maßnahmen zur Modernisierung von Brückenbauwerken an Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen in Baulast der Landkreise oder Gemeinden.

Nach § 2 LGVFG können die Ertüchtigung beziehungsweise Teilerneuerungen von Brückenbauwerken und die zeitgleich anfallenden Instandsetzungsarbeiten und der Ersatzneubau von Brückenbauwerken in der Baulast der Landkreise oder Gemeinden gefördert werden.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungen können erhalten:

  • Gemeinden
  • Landkreise
  • kommunale Zusammenschlüsse, vor allem Zweckverbände
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Tübingen
Hausanschrift:
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postfach:
72016 Tübingen

Telefon: 07071 757-007071 757-0
Fax: 07071 757-3190
De-Mail: poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de
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