Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern (HWK) - Bestellung beantragen
Online-Services:
SachverstaendigenverzeichnisDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Möchten Sie Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und von Inhabern handwerksähnlicher Betriebe anfertigen? Dann können Sie sich als "HWK-Sachverständiger" bei den Handwerkskammern öffentlich bestellen und vereidigen lassen.
Hinweis: Die öffentliche Bestellung ist keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Sie kann sowohl inhaltlich beschränkt als auch mit Auflagen verbunden werden. Sie ist in den meisten Fällen auf fünf Jahre befristet.
Olgastraße 72
89073 Ulm
Telefon: 0731/1425-00731/1425-0
Fax: 0731/1425-9000
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