Navigation und Service

Springe direkt zu:

Schulfremdenprüfung beantragen

Beschreibung

Damit können Sie diese Abschlüsse nachträglich erwerben:

  • Hauptschulabschluss
  • Werkrealschulabschluss
  • Realschulabschluss
  • Hochschulreife

Hinweis: Sie haben einen Hauptschulabschluss ohne Note in der Fremdsprache? In diesem Fall können Sie die Schulfremdenprüfung auch nur in der Fremdsprache ablegen.

Sie müssen sich selbstständig vorbereiten.

Tipp: Viele Erwachsenenbildungseinrichtungen bieten Vorbereitungskurse auf die Schulfremdenprüfung an.

Die Prüfung findet im Folgejahr am Ende des Schuljahres statt - meist zeitgleich mit der entsprechenden Prüfung an öffentlichen Schulen.

Zuständige Stelle
Staatliches Schulamt Biberach
Erlenweg 2/1
88400 Biberach an der Riß

Telefon: 07351/5095-007351/5095-0
Fax: 07351/5095-195
E-Mail senden
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Formulare