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Sprengungen anzeigen

Beschreibung

Online-Services:

Online beantragen

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Sie sind im Besitz einer gültigen Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und möchten eine Sprengung durchführen? Dann müssen Sie diese Sprengung bei der örtlich zuständigen Behörde anzeigen.

Wenn Sie zum Beispiel eine Gebäude- oder Kaminsprengung oder eine Sprengung bei Straßenbaumaßnahmen durchführen wollen, müssen Sie diese bei der örtlich zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige muss durch die Inhaberin oder den Inhaber einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz erfolgen. Erfolgen nach Erstattung der Anzeige Veränderungen in Bezug auf den Inhalt oder die ursprünglichen Unterlagen, muss die zur Anzeige verpflichtete Person dies der örtlich zuständigen Behörde ebenso anzeigen.

Hinweis: Anzeigepflichtig sind auch Sprengungen, die nicht mit Explosivstoffen, sondern mit pyrotechnischen Gegenständen (steinbrechende Kartuschen) durchgeführt werden.
Nicht anzeigen müssen Sie Sprengungen in Anlagen, die nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt sind und die Genehmigung die Sprengungen einschließt (zum Beispiel kann dies bei Steinbrüchen der Fall sein).

Zuständige Stelle
Bürgerdienste - Gewerbean-, um-, abmeldungen, Reisegewerbekarten, Gaststättenrecht, Gesundheitswesen, Waffen- und Sprengstoffwesen
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 3216+49 731 161 3216
Fax: +49 731 161 3211
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