Navigation und Service

Springe direkt zu:

Steuerberaterkammer - Bestellung als Steuerberater

Beschreibung

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für ihren Kanzleisitz zuständigen Steuerberaterkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft begründet. Diese ist in einer Steuerberaterkammer verpflichtend.

Die Steuerberaterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört es insbesondere, die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen. Des Weiteren sind unter anderem die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten sowie deren Weiter- und Fortbildung zu fördern.

Zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Stuttgart
Hegelstrasse 33
70174 Stuttgart

Telefon: 0711/61948-00711/61948-0
Fax: 0711/61948-703
E-Mail senden