Umweltzonen - Ausnahmegenehmigung beantragen
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Ohne passende Umweltplakette dürfen Sie in Umweltzonen nur fahren, wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung haben.
Für Prüfungs-, Probe-, oder Überführungsfahrten mit Zeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen oder mit Ausfuhrkennzeichen müssen Sie keine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Diese Fahrten sind automatisch von den Verkehrsbeschränkungen ausgenommen.
Achtung: Für die "Diesel-Verkehrsverbote" in Stuttgart gelten Sonderregelungen.
Informationen dazu können Sie der Homepage der Landeshauptstadt Stuttgart entnehmen.
Hausanschrift:
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Postfach:
89018 Ulm
Telefon: 0731 18500731 1850
Fax: 0731 619369
De-Mail: post@alb-donau-kreis.de-mail.de
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- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone Ulm nach § 1 Abs. 2 der 35. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BlmSchV)
- Benötigte Unterlagen für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung (Pdf)
- Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung einer Umweltplakette nach § 1 Abs. 2 der 35. BlmSchV (Kennzeichnungsverordnung)