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Vermittlungsverfahren zur Auseinandersetzung bei Erbengemeinschaften beantragen

Beschreibung

Ein Vermittlungsverfahren kann sinnvoll sein, wenn

  • es keinen zur Auseinandersetzung der Erbschaft berechtigten Testamentsvollstrecker gibt und
  • die Auseinandersetzung mehrerer Miterbinnen und Miterben geregelt werden soll.

In diesen Fällen kann sich eine Erbengemeinschaft an das zuständige Notariat wenden, um die Erbschaft aufzuteilen. Das Notariat vermittelt zwischen den Beteiligten und beurkundet getroffene Vereinbarungen.

Hinweis: Streitige Rechtsfragen dürfen nicht offen sein, denn die müssen in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden.

Zuständige Stelle
Amtsgericht Ulm
Hausanschrift:
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
Postfach:
89014 Ulm

Telefon: 0731/18900731/1890
Fax: 0731/1892200
De-Mail: ag-ulm@egvp.de-mail.de
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
DE.Justiz.afc7b5c6-b1fc-4880-93f0-b1ac0625cf44.8b0a
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