Vermittlungsverfahren zur Auseinandersetzung bei Erbengemeinschaften beantragen
- Bezugsort
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Bearbeitungsdauer
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Ein Vermittlungsverfahren kann sinnvoll sein, wenn
- es keinen zur Auseinandersetzung der Erbschaft berechtigten Testamentsvollstrecker gibt und
- die Auseinandersetzung mehrerer Miterbinnen und Miterben geregelt werden soll.
In diesen Fällen kann sich eine Erbengemeinschaft an das zuständige Notariat wenden, um die Erbschaft aufzuteilen. Das Notariat vermittelt zwischen den Beteiligten und beurkundet getroffene Vereinbarungen.
Hinweis: Streitige Rechtsfragen dürfen nicht offen sein, denn die müssen in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden.
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