Wohngeld beantragen
Grüner Hof 5
89073 Ulm
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- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Wohngeld – barrierefreier Papierantrag auf Lastenzuschuss (PDF)
- Wohngeld – barrierefreier Papierantrag auf Mietzuschuss (PDF)
- Wohngeld - Hinweise zum Wohngeldantrag (PDF)
- Wohngeld – verkürzter Weiterleistungsantrag Lastenzuschuss (PDF)
- Wohngeld – verkürzter Weiterleistungsantrag Mietzuschuss (PDF)
- Wohngeld Anlage Gewinn bei Selbstständigen
- Wohngeld Anlage selbstständige Tätigkeit
- Wohngeld Merkblatt Betrug
- Wohngeld Merkblatt Datenschutz
Online-Services:
Wohngeld beantragenDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Bearbeitungsdauer
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.
Höhe:
Abhängig vom Einzelfall.
Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.
Dauer:
In der Regel für 12 Monate.
Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein.
Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie es neu beantragen.