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Ausfuhr von "grünen" Abfällen zur Verwertung innerhalb der EU beantragen

Beschreibung

Für die grenzüberschreitende Ausfuhr (Verbringung) von "grünen Abfällen" zur Verwertung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gelten Informationspflichten.

Achtung: Wenn Sie "grüne Abfälle" in Nicht-EU-Länder ausführen möchten, sollten Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden. Lassen Sie sich dort über die geltenden Bestimmungen informieren.

Für Abfälle der Gelben Abfallliste und alle anderen Abfälle, die zur Beseitigung bestimmt sind, muss immer ein Notifizierungsverfahren durchgeführt werden.

Zuständige Stelle
SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH
Hausanschrift:
Welfenstraße 15
70736 Fellbach
Postfach:
70719 Fellbach

Telefon: 0711 / 951961-00711 / 951961-0
Fax: 0711 / 951961-28
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