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Ausländischer Hochschulabschluss - Zeugnisbewertung beantragen

Beschreibung

Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung.

Sie

  • beschreibt Ihre ausländische Hochschulqualifikation,
  • stellt fest, mit welchem deutschen Bildungsabschluss Ihr Hochschulabschluss vergleichbar ist und
  • bescheinigt Ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten.

Eine verbindliche Anerkennung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie

  • einen Wohnsitz in Deutschland haben und
  • einen reglementierten Beruf ausüben möchten.

Die Bewertung soll Ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Aus ihr können Sie keine Rechtsansprüche ableiten.

Zuständige Stelle
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn

Telefon: 0228 501-352, -264
Fax: 0228 501-229
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