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Bodenseeschifferpatent - Prüfung ablegen

Beschreibung

Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn

  • das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
  • das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat

Das Bodenseeschifferpatent erhalten Sie, wenn Sie die theoretische und die praktische Prüfung mit Erfolg bestanden haben. Es gibt das Schifferpatent für folgende Kategorien:

  • Kategorie A: motorbetriebene Schiffe, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen
  • Kategorie B: Fahrgastschiffe
  • Kategorie C: Güterschiffe und schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb
  • Kategorie D: Segelboote

Hinweis: Mit dem Patent der Kategorie B oder C haben Sie auch das Recht, Fahrzeuge der Kategorie A zu führen.

Tipp: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent erhalten. Es gilt für 30 Tage innerhalb eines Kalenderjahres.

Zuständige Stelle
Landratsamt Bodenseekreis
Hausanschrift:
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Lieferanschrift:
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen

Telefon: +49 7541 204 0+49 7541 204 0
Fax: +49 7541 204 8800
De-Mail: info@bodenseekreis.de-mail.de
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