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Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung nach § 7b HWO beantragen

Beschreibung

Möchten Sie ein bestimmtes zulassungspflichtiges Handwerk ohne entsprechenden Meistertitel ausüben? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung gemäß § 7b der Handwerksordnung (HwO) erhalten.

Damit erfüllen Sie die Eintragungsvoraussetzungen für ein zulassungspflichtiges Handwerk in die Handwerksrolle.

Achtung: Mit einer Ausübungsberechtigung dürfen Sie keinen Meistertitel führen und im betreffenden Handwerk nicht ausbilden.

Von diesen Regelungen ausgenommen sind folgende zulassungspflichtige Handwerke: Das

  • Schornsteinfegerhandwerk,
  • Augenoptikerhandwerk,
  • Hörakustikerhandwerk,
  • Orthopädietechnikerhandwerk,
  • Orthopädieschuhmacherhandwerk und
  • Zahntechnikerhandwerk.
Zuständige Stelle
Handwerkskammer Ulm
Olgastraße 72
89073 Ulm

Telefon: 0731/1425-00731/1425-0
Fax: 0731/1425-9000
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