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Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Entnehmen, Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern beantragen

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern ableiten oder entnehmen möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis oder gehobene Erlaubnis.

Zuständige Stelle
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht - Altlasten, Boden und Wasser
Hausanschrift:
Münchner Straße 4
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 6041+49 731 161 6041
Fax: +49 731 161 1622
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