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Forschungseinrichtung - Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen

Beschreibung

Forschungseinrichtungen, die ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einstellen möchten, können sich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkennen lassen.
Dies bietet vor allem den Vorteil der schnelleren Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Forschung.

Hinweise:

Als "Forschungseinrichtung" gelten auch Unternehmen, die Forschung betreiben.

Staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen oder andere Forschungseinrichtungen, deren Tätigkeit überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, gelten schon kraft Gesetzes als anerkannte Forschungseinrichtungen.

Eine Anerkennung als Forschungseinrichtung soll auf mindestens fünf Jahre befristet und kann verlängert werden.
Ausnahmen sind möglich.

Zuständige Stelle
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Außenstelle Reutlingen/Eningen
Arbachtalstr. 6
72800 Eningen unter Achalm

Telefon: 07121/2417-007121/2417-0
Fax: Fax. 07121/2417-199
E-Mail senden
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Außenstelle Karlsruhe
Pfizerstraße 1 (Gebäude F)
76139 Karlsruhe

Telefon: 0911 943 179620911 943 17962
Fax: 0911 943 80199
E-Mail senden
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