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Förderung für elektrische betriebene Taxis, Mietwagen, gebündelte Bedarfsverkehre oder Carsharing-Fahrzeuge beantragen

Beschreibung

Sie sind ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs nach dem Personen-beförderungsgesetz oder Carsharing-Unternehmen und setzen neue, erstzugelassene vollelektrische Elektrofahrzeuge in einem Bereitstellungsbezirk in Baden-Württemberg ein?

Dann können Sie eine Förderung der Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für E-Fahrzeuge der EG- Fahrzeugklassen M1 und N1 beantragen.

Sie erhalten einen Zuschuss in Form eines Festbetrags in Höhe von bis zu 3.000 bei gekauften und 1.000 € pro Jahr für maximal drei Jahre bei geleasten Elektrofahrzeugen.

Zuständige Stelle
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe

Telefon: 0721 / 150-00721 / 150-0
Fax: 0721 / 150-1001
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