Förderung für elektrische betriebene Taxis, Mietwagen, gebündelte Bedarfsverkehre oder Carsharing-Fahrzeuge beantragen
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Sie sind ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs nach dem Personen-beförderungsgesetz oder Carsharing-Unternehmen und setzen neue, erstzugelassene vollelektrische Elektrofahrzeuge in einem Bereitstellungsbezirk in Baden-Württemberg ein?
Dann können Sie eine Förderung der Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für E-Fahrzeuge der EG- Fahrzeugklassen M1 und N1 beantragen.
Sie erhalten einen Zuschuss in Form eines Festbetrags in Höhe von bis zu 3.000 € bei gekauften und 1.000 € pro Jahr für maximal drei Jahre bei geleasten Elektrofahrzeugen.
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 150-00721 / 150-0
Fax: 0721 / 150-1001
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