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Grenzüberschreitender Fernabsatz von Tabakerzeugnissen an Verbraucher - als Ausländer registrieren

Beschreibung

Deutsche wie ausländische Unternehmen verkaufen Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter vor allem über das Internet.
Sie müssen Ihr Unternehmen dafür registrieren lassen.

Dies gilt für:

  • in Deutschland ansässige Unternehmen, die solche Produkte im Fernabsatz an Verbraucherinnen und Verbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten anbieten und
  • in anderen EU-Mitgliedstaaten oder in Drittstaaten ansässige Unternehmen, die solche Produkte im Fernabsatz an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland anbieten.
Zuständige Stelle
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
Postfach:
70029 Stuttgart

Telefon: (0711) 126-0(0711) 126-0
Fax: (0711) 126-2255
De-Mail: poststelle@mlr.bwl.de-mail.de
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