Navigation und Service

Springe direkt zu:

Hochschulzugang für Begabte ohne Hochschulreife - Zulassung zur Prüfung beantragen

Beschreibung

Wenn Sie für ein bestimmtes Fachgebiet eine herausragende Befähigung besitzen, können Sie die allgemeine Hochschulreife über eine Begabtenprüfung erhalten.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie findet einmal jährlich im Frühjahr an einem der Regierungspräsidien statt.

Zuständige Stelle
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM)
Thouretstraße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711/279-00711/279-0
Fax: 0711/279-2810
De-Mail: postelle@km.kv.de-mail.de
E-Mail senden
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Formulare