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Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse des Gesundheitsfachs anerkennen lassen

Beschreibung

Online-Services:

Antrag auf staatliche Anerkennung einer im Ausland erworbenen abgeschlossenen Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Hebamme/Entbindungspfleger

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Wenn Sie in Deutschland in einem bestimmten Gesundheitsfachberuf ohne Einschränkung tätig sein wollen, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen und den Beruf auszuüben.

Die Erlaubnis benötigen Sie für folgende Berufe:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerin
  • Gesundheits- und Krankenpflegehelfer und Gesundheits- und Krankenpflegehelferin
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
  • Pflegefachmann und Pflegefachfrau
  • Hebamme

Wenn Sie als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums nur vorübergehend und gelegentlich in Deutschland arbeiten wollen, benötigen Sie keine staatliche Erlaubnis. Sie müssen Ihre Tätigkeit aber der zuständigen Stelle melden. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.

Zuständige Stelle
Referat 95 - Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, Approbationswesen
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Telefon: 0711 904-392080711 904-39208