Landestierärztekammer - Mitgliedschaft anmelden
- Bezugsort
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Bearbeitungsdauer
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Als Tierärztin oder Tierarzt dürfen Sie in Baden-Württemberg tierärztlich erst tätig werden, wenn Sie die folgenden Unterlagen vorlegen können:
- eine deutsche Approbation oder
- eine durch das Regierungspräsidium Stuttgart ausgestellte Erlaubnis zur vorübergehenden oder beschränkten Ausübung des tierärztlichen Berufs.
Mit Aufnahme Ihrer tierärztlichen Tätigkeit in Baden-Württemberg oder, wenn Sie Ihren Beruf nicht ausüben, mit der Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Baden-Württemberg, werden Sie automatisch kraft Heilberufekammergesetz Baden-Württemberg Pflichtmitglied der Landestierärztekammer.
Sie sind verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Landestierärztekammer anzumelden.
Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart
Telefon: 0711 - 7 228 632 - 00711 - 7 228 632 - 0
Fax: 0711 - 7 228 632 - 20
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