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Landestierärztekammer - Mitgliedschaft anmelden

Beschreibung

Als Tierärztin oder Tierarzt dürfen Sie in Baden-Württemberg tierärztlich erst tätig werden, wenn Sie die folgenden Unterlagen vorlegen können:

  • eine deutsche Approbation oder
  • eine durch das Regierungspräsidium Stuttgart ausgestellte Erlaubnis zur vorübergehenden oder beschränkten Ausübung des tierärztlichen Berufs.

Mit Aufnahme Ihrer tierärztlichen Tätigkeit in Baden-Württemberg oder, wenn Sie Ihren Beruf nicht ausüben, mit der Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Baden-Württemberg, werden Sie automatisch kraft Heilberufekammergesetz Baden-Württemberg Pflichtmitglied der Landestierärztekammer.

Sie sind verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Landestierärztekammer anzumelden.

Zuständige Stelle
Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart

Telefon: 0711 - 7 228 632 - 00711 - 7 228 632 - 0
Fax: 0711 - 7 228 632 - 20
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