Personenbezogene Daten - Löschung beantragen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Bearbeitungsdauer
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen speichern personenbezogene Daten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Löschung dieser Daten verlangen.
Hinweis: Gegenüber folgenden Stellen haben Sie in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Sperrung der Daten:
- gegenüber dem Landtag, dem Rechnungshof und den staatlichen Rechnungsprüfungsämtern: nur soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden
- gegenüber dem Südwestrundfunk: nur außerhalb des journalistisch-redaktionellen Bereichs
für den Antrag auf Löschung: die Stelle, die Daten über Sie speichert
Ausnahme: Wenn Daten über Sie beim Landeskriminalamt oder im Zuständigkeitsbereich mehrerer Regierungspräsidien und des Polizeipräsidiums Stuttgart gespeichert sind, müssen Sie den Antrag beim Landeskriminalamt stellen.