Spätaussiedler - Aufnahme (vorläufige Unterbringung)
- Bezugsort
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Bearbeitungsdauer
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Alle Spätaussiedler, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, müssen einen Aufnahmebescheid und ein Visum besitzen. Familienangehörige des Spätaussiedlers können in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, wenn sie in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers einbezogen sind. Wenn Familienangehörige nicht in den Aufnahmebescheid einbezogen sind, richtet sich die Möglichkeit der Einreise der Familienangehörigen nach geltendem Aufenthaltsrecht.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erteilt nur auf Antrag den Aufnahmebescheid.
Das Visum müssen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Die deutschen Auslandsvertretungen erteilen Auskunft über die Einzelheiten des Visa-Antrags. Dort erfahren Sie auch, ob Sie jemand Anderen mit der Besorgung des Visums beauftragen können.
Hausanschrift:
Schlossplatz 1-3
76131 Karlsruhe
Postfach:
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Telefon: 0721/926-00721/926-0
Fax: 0721/926-6211
De-Mail: poststelle.rpk@im.bwl.de-mail.de
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