Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe - staatliche Anerkennung beantragen
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Weiterbildungseinrichtungen, die staatlich geregelte Weiterbildungen für folgende Berufe anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung:
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Krankenpflege
- Kinderkrankenpflege
- Altenpflege
- Heilerziehungspflege
- Entbindungspflege
Den angebotenen staatlich anerkannten Weiterbildungen liegt jeweils eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg zugrunde.
Ihre Weiterbildungsstätte muss vom Regierungspräsidium anerkannt sein. Nur dann dürfen Sie die Weiterbildung nach der jeweiligen Weiterbildungsverordnung
- durchführen,
- Prüfungen abhalten und
- Zeugnisse ausstellen.
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72072 Tübingen
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