Volljährige Menschen, die bestimmte persönliche Lebensbereiche aufgrund einer psychischen, körperlichen oder geistigen Erkrankung oder Behinderung nicht mehr selbst regeln können, bekommen eine*n gerichtlich bestellte*n Betreuer*in an die Seite gestellt, die/der als ihr*e gesetzliche*r Vertreter*in tätig ist. Die städtische Betreuungsbehörde kümmert sich um eine ausreichende Anzahl an Betreuer/innen, schlägt dem Betreuungsgericht geeignete Personen vor, stellt Angebote zur Einführung und Fortbildung bereit und berät über die Erstellung von Vollmachten. In besonders schwierigen und Aufwändigen Einzelfällen übernimmt die Betreuungsbehörde selbst die Betreuung.
Barrierefreiheit
Ja, Aufzug vorhanden
Parkplatz
Keine; nächstes kostenpflichtiges Parkhaus "Congress Centrum Nord"
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