Wenn Sie sich von einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen zum Umstieg auf E-Busse beraten lassen möchten, können Sie beim Ministerium für Verkehr einen Beratungsgutschein in Wert von 2.500 Euro beantragen.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Voraussetzungen
Gefördert werden Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Sie können Beratungskosten in Höhe von mindestens 2.500 Euro netto durch eine Rechnung nachweisen.
Das Datum der Beratung liegt nicht vor dem 01. September 2018.
Verfahrensablauf
Lassen Sie sich bei einem ÖPNV-Consultingunternehmen beraten.
Eine Liste der förderfähigen ÖPNV-Consultingunternehmen finden Sie auf der Webseite der L-Bank Baden-Württemberg.
Sie stellen einen Antrag bei der L-Bank.
Füllen Sie das Online-Formular auf der Webseite der L-Bank aus und reichen Sie es ein.
Sobald die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
Sie müssen die Auszahlung nicht beantragen. Nachdem der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, zahlt die L-Bank an Sie aus.
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