Geschmacksmuster - Eintragung beantragen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Bearbeitungsdauer
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Sie haben ein Design für ein Produkt entwickelt und möchten es gegen unerlaubte Verwendung durch Dritte schützen lassen? Dann können Sie dafür die Eintragung in das Geschmacksmusterregister beantragen.
Geschmacksmuster sind zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen von handwerklichen oder industriellen Erzeugnissen, die sich unter anderem ergeben aus
- Linien,
- Konturen,
- Farben,
- Gestalt,
- Oberflächenstruktur,
- Materialien.
Sie können auch Verpackungen, Ausstattungen und Einzelteile als Geschmacksmuster anmelden.
Der Geschmacksmusterschutz gilt zunächst für fünf Jahre. Danach können Sie den Schutz auf höchstens 25 Jahre verlängern. Dafür müssen Sie alle fünf Jahre die fälligen Aufrechterhaltungsgebühren bezahlen.
Goethestraße 1
07743 Jena
Telefon: (03641) 40-54 (03641) 40-54
Fax: (03641) 40-5690
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