Hundesteuer - Befreiung beantragen
Online-Services:
Befreiung von der Hundesteuer beantragenDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Einzelheiten und Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung sind von den Gemeinden in den örtlichen Hundesteuersatzungen geregelt (z.B. Rettungshunde und Hunde zum Schutz und der Hilfe von blinden, tauben oder sonst hilfebedürftigen Personen).
Hausanschrift:
Donaustraße 5
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm
Telefon: +49 731 161 2276+49 731 161 2276
Fax: +49 731 161 1654
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