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Rechtliche Betreuung - Bestellung beantragen

Beschreibung

Bestellung eines Betreuers bedeutet, dass das Betreuungsgericht der betroffenen Person einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin zur Seite stellt. Der Betreuer unterstützt die betroffene Person in rechtlichen Dingen. Wenn es im Einzelfall erforderlich ist, kann der Betreuer auch für die betroffene Person handeln, diese also vertreten.

Die Anordnung einer Betreuung hat keine Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit der betreuten Person. Nur ausnahmsweise kann das Gericht zusätzlich anordnen, dass rechtliche Erklärungen der betreuten Person der Einwilligung des Betreuers oder der Betreuerin bedürfen ("Einwilligungsvorbehalt").

Die Betreuung darf nicht länger als notwendig dauern. Spätestens nach sieben Jahren muss das Gericht über die Aufhebung oder Verlängerung entscheiden. Ist die Betreuung oder der Einwilligungsvorbehalt gegen den erklärten Willen der betreuten Person angeordnet worden, muss das Gericht sogar spätestens nach zwei Jahren über die Aufhebung oder Verlängerung entscheiden.

Zuständige Stelle
Formulare/E-Services