Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen
Online-Services:
Rechtsdienstleistungsregister - EinsichtDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register.
Darin werden Personen registriert, denen
- Inkassodienstleistungen,
- Rentenberatung oder
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.
Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Suche nach Rechtsdienstleistern (zum Beispiel in Ihrer Wohnortnähe)
- Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
- Feststellung, welchen Personen eine weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen untersagt wurde
Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.
das Rechtsdienstleistungsregister