Das Studierendenwerk ist für die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studierenden zuständig.
Ein Schwerpunkt des Aufgabengebietes ist die Durchführung der Ausbildungsförderung für die Studierenden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Das Studierendenwerk verwaltet Studierendenwohnheime und bewirtschaftet Mensen und Cafeterien.
Zu den sozialen Betreuungsaufgaben gehören auch Angebote zur Kinderbetreuung, die Unterstützung kultureller Aktivitäten, Reisedienste und Darlehenskassen.
Außerdem werden verschiedenste Beratungsdienste angeboten wie psychosoziale Beratung oder Rechtsberatung. Für Behinderte und ausländische Studierende gibt es spezielle Angebote.
Zuständigkeit
Universität Ulm, Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd, Hochschule Aalen, Hochschule Biberach, Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd, Technische Hochschule Ulm, Duale Hochschule BW Heidenheim. Nur BAföG: HfG + K Ulm, SRH Fernhochschule Riedlingen.
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