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Bodensee - Ferien- oder Urlauberpatent beantragen

Beschreibung

Wenn Sie kein Bodenseeschifferpatent, aber ein anderes Schifferpatent eines Bodenseeanrainerstaates besitzen, können Sie zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten.
Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.

Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn

  • das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
  • das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat.

Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.

Zuständige Stelle
Landratsamt Bodenseekreis
Hausanschrift:
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Lieferanschrift:
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen

Telefon: +49 7541 204 0+49 7541 204 0
Fax: +49 7541 204 8800
De-Mail: info@bodenseekreis.de-mail.de
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Landratsamt Konstanz
Hausanschrift:
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Hausanschrift:
Max-Stromeyer-Straße 166
78467 Konstanz (Außenstelle)

Telefon: 07531 800-007531 800-0
Fax: 07531 800-1385
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