Allgemeine Öffnungszeit
Mo 08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Di 08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Mi 08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Do 08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Fr 08:00-12:00 Uhr
Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich vom Landrat.
Als Kreisbehörde nimmt es die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können. Als Kreisbehörde handelt das Landratsamt eigenverantwortlich; es unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums. Die kommunalen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, und Aufgaben, die der Kreis freiwillig wahrnimmt.
Zu den freiwilligen Aufgaben gehören beispielsweise
Aufgaben der Kulturpflege,
Beteiligung an der Verkehrserziehung,
Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen,
Förderung der Wirtschaft,
Förderung der überörtlichen Vereine,
Fremdenverkehrsförderung,
Kreispartnerschaften,
Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs,
Sportförderung und soziale Aufgaben.
Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise
die Abfallverwertung und -beseitigung,
Aufgaben der sozialen Sicherung (Trägerschaft der Sozialhilfe, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe),
Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für Arbeitslose,
Kriegsopferversorgung und andere soziale Entschädigungen,
Ausbildungsförderung,
Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen,
Betrieb des Kreiskrankenhauses,
Bewilligung von Wohngeld,
Schülerbeförderungskostenerstattung,
Trägerschaft der Berufsschulen und Sonderschulen und
Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende.
Als Staatsbehörde nimmt das Landratsamt die Aufgaben wahr, die gesetzlich der Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind. Als Staatsbehörde unterliegen die Landratsämter der Fachaufsicht der Regierungspräsidien und Ministerien.
Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise
Aufgaben im Baubereich wie die Bearbeitung von Bauanträgen aus Gemeinden ohne eigene Baurechtszuständigkeit,
Aufgaben im Forstbereich wie Bewirtschaftung des Staatsforsts, Forstaufsicht und Betreuung des Körperschafts- und Privatwalds,
Beratung zur Wohnbauförderung, Betrieb der Feuerwehrleitstelle,
Betrieb und Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen,
Bußgeldstelle,
Denkmalschutz,
Durchführung von Flurneuordnungsverfahren,
Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Einbürgerung von Ausländern,
Erteilung von Führerscheinen,
Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung,
Gewässerbewirtschaftung und Grundwasserschutz,
Gewerbeaufsicht,
Koordinierung der Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen,
Landwirtschaft und Investitionsförderung im Agrarbereich,
Lebensmittelüberwachung,
Tierschutz,
Umwelt- und Naturschutz,
Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge,
Vermessung von Flurstücken und Führen des Liegenschaftskatasters,
Veterinärwesen und die
Zulassung von Kraftfahrzeugen.
Als Staatsbehörde führt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte und prüft als Widerspruchsbehörde die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen dieser Gemeinden.
Parkplatz
Parkplätze stehen für Besucher am Dienstgebäude zur Verfügung.
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